Was wird gefördert?
Das Gründungsstipendium Niedersachsen unterstützt dich in der Pre-Seed- und Seed-Phase deiner Unternehmensgründung in Niedersachsen. Es unterstützt dich dabei, deinen Lebensunterhalt zu decken und die anfänglichen Ausgaben rund um deine Gründung zu finanzieren. Es richtet sich an innovative, digitale oder wissensorientierte Unternehmensideen, die du in Niedersachsen umsetzen möchtest. Die Antragsstellung zum Gründungsstipendium Niedersachsen läuft über die NBank.
Wer wird gefördert?
Um das Gründungsstipendium Niedersachsen in Anspruch nehmen zu können, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und sowohl in Niedersachsen leben als auch deine zukünftige Betriebsstätte hier aufbauen. Falls du im Team gründen möchtest, können bis zu zwei weitere Personen einen eigenen Antrag stellen. Achtet dabei darauf, dass ihr aufeinander Bezug nehmt.
Wie wird gefördert?
Die NBank bietet dir für bis zu 10 Monate einen finanziellen Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Du erhältst monatlich 1 100 Euro, wenn du noch keinen Abschluss hast oder noch inmitten einer Ausbildung bzw. eines Studiums bist. 2 200 Euro monatlich erhältst du, wenn du deine Ausbildung bzw. dein Studium abgeschlossen hast.
Ausgaben für Sozialversicherungen sind im Stipendium bereits enthalten und werden nicht extra erstattet. Das Geld wird dir zum 15. des laufenden Monats ausgezahlt.
Bedingungen
- Du kannst das Gründungsstipendium Niedersachsen nicht mit anderen Stipendien kombinieren. Dazu zählt insbesondere die EXIST-Förderung.
- Du darfst maximal 10 Stunden pro Woche anderweitig beruflich tätig sein.
- Bis zum Zeitpunkt der Bewilligung darf dein Unternehmen noch nicht gegründet sein.
- Eine akkreditierte „begleitende Einrichtung” (z. B. Hochschule, Forschungseinrichtung, Startup-Zentrum, Inkubator oder Accelerator) muss deine Gründung während des Förderzeitraums unterstützen.
Anforderungen an die „begleitende Einrichtung“
- Die Jade Hochschule ist keine „begleitende Einrichtung“.
- Die „begleitende Einrichtung” muss ihren Sitz in Niedersachsen haben.
- Die „begleitende Einrichtung“ muss dich kostenfrei während der gesamten Förderzeit durch einen namentlich benannten Mentor oder eine Mentorin begleiten.
- Die „begleitende Einrichtung“ muss dich mindestens 2 Monate lang intensiv coachen und zusätzlich alle zwei Monate strukturierte Statusgespräche mit dir führen.
- Die „begleitende Einrichtung“ muss dich insgesamt mindestens 100 Stunden betreuen und coachen.
- Die „begleitende Einrichtung” sollte dir – nach Möglichkeit – Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Die NBank hat in einer PDF alle „begleitenden Einrichtungen“ in Niedersachsen übersichtlich zusammengestellt.