Vor dem Erstgespräch
Es ist ratsam, unsere Gründungsberatung möglichst frühzeitig zu nutzen. Wir bieten euch von Beginn an umfassende Informationen darüber, wo ihr weitere Unterstützung finden könnt. Unsere Beratung steht euch in jeder Phase der Gründung offen – sei es, dass ihr euch allgemein für das Thema interessiert, bereits mit einer Geschäftsidee liebäugelt, oder schon erste Gründungsschritte unternommen habt.
Die Beratungsleistungen sind kostenfrei.
Die Beratung erfolgt entweder online über Zoom oder vor Ort am Campus Wilhelmshaven oder Oldenburg.
Individuelle Termine werden von Montag bis Freitag vereinbart. Die Beratungen finden grundsätzlich zwischen 8 und 16 Uhr statt, in besonderen Fällen sind auch spätere Zeiten möglich.
Jeder Wunsch nach Vertraulichkeit wird ernst genommen und respektiert. Außerhalb des Beratungsteams werden keine Informationen über die besprochenen Ideen weitergegeben. Falls erforderlich, wird ein Patent- und Markenanwalt hinzugezogen.
Für Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich für das Studium ist eine Gründung in Deutschland i.d.R. nicht erlaubt. Dennoch kann die Studienzeit dazu genutzt werden, die Gründung vorzubereiten. Um nach dem Studium eine Aufenthaltsgenehmigung für die Selbstständigkeit zu erhalten, sollte die Gründung in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Gründerinnen und Gründer, die keine EU-Bürger sind, aber an einer Start-up Gründung in Deutschland mit dem EXIST-Programm oder auch anderen Förderprogrammen interessiert sind, können sich gerne an GCCC (Global Certification and Consulting Centre) wenden, um die notwendigen Voraussetzungen zu klären.
Unsere Gründungsberatung im Detail
Der/die Berater_in hilft, ein Geschäftsmodell mit passender Marktpositionierung zu entwickeln. Er/sie unterstützt bei der Ausarbeitung einer geeigneten Strategie, schließt Wissenslücken und vermittelt bei Bedarf Kontakte aus dem Netzwerk. Er/sie bietet in allen Gründungsfragen eine vertrauensvolle Ansprechmöglichkeit und hört aufmerksam zu.
Das Startup-Management bietet Unterstützung, kann jedoch keine Entscheidungen abnehmen oder die Verantwortung für die Gründung tragen. Der/die Startup-Manager_in hilft, das Fundament für eine erfolgreiche Selbstständigkeit aufzubauen, jedoch ohne den Erfolg zu garantieren. Auch ersetzt es keine steuerliche oder rechtliche Beratung und empfiehlt, Fachleute für solche Fragen hinzuzuziehen.
Es werden Methoden und Workshops zur Findung von Gründungsideen angeboten. Ein Beratungstermin kann vereinbart werden, um einen groben Überblick zu Gründungsthemen zu erhalten. Alternativ können auch Veranstaltungen besucht werden, die dazu beitragen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich einem Gründungsvorhaben oder einer Gründung anzuschließen. Es gibt einige Gründer_innen, die Mitstreiter_innen suchen.
Einige Ideen lassen sich durch Patente schützen. Zur Abklärung vermitteln wir bei Bedarf an spezialisierte Patentanwälte. Ideen, die sich nicht patentrechtlich schützen lassen, sind normalerweise weniger gefährdet, als es scheint. Die Vertraulichkeit der Idee ist wichtig, aber die Umsetzung erfordert spezifisches Wissen und Motivation, was nicht ohne Weiteres übernommen werden kann. Somit ist die Idee oft sicherer, als zunächst angenommen.
Finanzierung und Finanzen
Nein, weder die Jade Hochschule noch die Jade Startup Box bieten finanzielle Unterstützung für die Gründung an. Es gibt jedoch verschiedene Förderprogramme, über die informiert werden oder die zusammen mit der Jade Startup Box beantragt werden können. Siehe hierzu unsere Informationen über das EXIST-Gründungsstipendium oder das Niedersachsen Gründungsstipendium.
Eine Förderung ist ein Unterstützungsangebot in unterschiedlichen Formen. Es kann beispielsweise ein kostenloses (Beratungs-)Angebot wie von der Jade Startup Box sein. Meistens werden jedoch finanzielle Aspekte mit dem Begriff Förderung verbunden.
Finanzielle Fördermaßnahmen können als nicht rückzahlbare Summe oder als Kredit mit vorteilhafteren Konditionen im Vergleich zu herkömmlichen Krediten gewährt werden. Die Anforderungen variieren je nach Förderprogramm. Beispiele sind das EXIST-Gründungsstipendium, das Sachmittel bis zu 35.000 € sowie ein monatliches „Gehalt“ bietet oder das Gründungsstipendium Niedersachsen, das ein monatliches „Gehalt“ bietet.
Es wird eine Übersicht der verschiedenen Rechtsformen angeboten. Die Entscheidung selbst liegt jedoch beim Gründer oder der Gründerin. Es wird empfohlen, zur weiteren Klärung einen Steuerberater hinzuzuziehen.